Rechtsanwalt · Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Recht für Ideen, Marken und Medienproduktionen

Spezialisierte Beratung im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie im Urheber- und Medienrecht – mit besonderer Erfahrung in der Film- und Medienbranche.

  • Rechtsanwalt seit 1998
  • Fachanwalt seit 2009
  • Kanzlei in Ludwigsburg

Rechtsgebiete

Konzentriert auf geistiges Eigentum und digitale Geschäftsmodelle

Rechtsprobleme werden zunehmend komplex. Meine Beratung konzentriert sich deshalb auf klar definierte Rechtsgebiete und Branchen.

Urheberrecht

Nutzungsrechte, Lizenzverträge, Rechteketten sowie die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.

Medienrecht

Rechtliche Begleitung für Medien, Produzenten, Agenturen, Kreative und digitale Plattformen.

Markenrecht

Recherche, Anmeldung, Schutzstrategie, Verteidigung und Durchsetzung von Kennzeichenrechten.

Wettbewerbsrecht

Werbung, geschäftliche Handlungen, Abmahnungen und Unterlassungsansprüche.

IT- und Internetrecht

Websites, digitale Angebote, Plattformen, Verträge, Datenschutz und neue Technologien.

Gewerblicher Rechtsschutz

Strategischer Schutz von Produkten, Designs, Marken und immateriellen Vermögenswerten.

Besonderer Schwerpunkt

Film- und Medienrecht aus langjähriger Praxis

Seit vielen Jahren berate ich in der Film- und Medienbranche, entwerfe Verträge und begleite Vertragsverhandlungen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Filmprojekte – vom Spielfilm über Dokumentationen bis zum Werbefilm.

  • Stoffentwicklung und Rechteerwerb
  • Produktions- und Koproduktionsverträge
  • Verträge mit Regie, Schauspiel und Crew
  • Lizenzierung und Rechteketten

Blog · laufend aktualisiert

Urteile und neue Gesetze verständlich eingeordnet

Auf digitaltrademarks.de veröffentliche ich regelmäßig Beiträge zu aktuellen Entscheidungen und Gesetzesvorhaben im Marken-, Urheber-, Medien-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Alle Artikel
Rechtsanwalt Wolfgang Riegger

Über mich

Wolfgang Riegger

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Beratung in allen Bereichen des Urheber- und Medienrechts, Markenrechts, Wettbewerbsrechts, gewerblichen Rechtsschutzes und IT-Rechts.

1998
Tätigkeit als Rechtsanwalt seit September 1998
2002
Gründung einer eigenen Kanzlei
seit 2009
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lehre
Dozententätigkeit im Urheber-, Medien- und Filmrecht

FAQ kompakt

FAQ zu Marken- und Designschutz

Hier finden Sie sechs häufige Einstiegsfragen.

Designschutz

Was ist ein Design?

Ein Design schützt die äußere Gestaltung und den optisch schutzfähigen Gesamteindruck eines Erzeugnisses. Auch Druckmotive, Logos und bestimmte nicht-physische Gestaltungen können geschützt werden.

Wann ist ein Design schutzfähig?

Das Design muss neu sein und gegenüber bereits bestehenden Designs die erforderliche Eigenart aufweisen.

Wie lange ist ein eingetragenes Design geschützt?

Der Schutz gilt zunächst fünf Jahre. Durch Verlängerungen kann die Schutzdauer bis zu 25 Jahre betragen.

Alle Fragen zum Designschutz

Markenschutz

Für welche Gebiete können Marken angemeldet werden?

Als deutsche Marke beim DPMA oder als Unionsmarke beim EUIPO für das gesamte Gebiet der Europäischen Union. Darüber hinaus sind internationale Schutzstrategien möglich.

Was kann als Marke angemeldet werden?

Unter anderem Wörter, Namen, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Wort-Bild-Kombinationen sowie bestimmte Hör- und Farbmarken.

Warum ist eine Markenrecherche wichtig?

Ältere Markenrechte werden nicht vollständig von Amts wegen geprüft. Eine jüngere Marke kann deshalb später durch Inhaber älterer Rechte angegriffen werden.

Alle Fragen zum Markenschutz

Kontakt

Ihr Anliegen. Direkt und persönlich besprochen.

Schildern Sie mir kurz, worum es geht. Sie erhalten eine persönliche Rückmeldung aus der Kanzlei.

Kanzlei
Osterholzallee 76/1
71636 Ludwigsburg

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